Sonderkennzeichen

Diese Seite gibt einen Überblick über besondere Kennzeichen, die in Deutschland anzutreffen sind. Hier sind nur die jeweiligen Grundformen aufgeführt; manche Kennzeichenarten sind durchaus kombinierbar! Beispielsweise kann man den abschließenden Buchstaben "E" (Elektrofahrzeug) auf dem fahrzeugbezogenen Teil eines Wechselkennzeichens oder auf einem Saisonkennzeichen (immer direkt hinter der Erkennungsnummer) führen. Das E-Kennzeichen kann auch mit grünen Kennzeichen kombiniert werden.

E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Ende September 2015 eingeführt, können von Haltern elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge diese Kennzeichen mit dem Buchstaben "E" hinter der Unterscheidungsnummer beantragt werden. Zu den berechtigten Elektroautos gehören reine Batterie-Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (Plug-in) und Brennstoffzellenfahrzeuge. Nach dem "Elektromobilitätsgesetz" (EmoG) können entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge z.B. Busspuren nutzen oder gebührenfrei parken, sofern die jeweiligen örtlichen Behörden entsprechende Anreize zum Kauf von Elektroautos geschaffen haben.

Wechselkennzeichen (W-Kennzeichen)

Wechselkennzeichen
Hinteres Kennzeichen
(Prüfplakette auf dem feststehenden Teil)

Wechselkennzeichen
Vorderes Kennzeichen
(Siegel der Zulassungsbehörde auf dem feststehenden Teil)

Seit Juli 2012 gibt es diese Wechselkennzeichen, bei denen der rechte Teil stets am Fahrzeug bleibt, während der linke, größere Teil abnehmbar ist und zwischen verschiedenen Fahrzeugen umgesteckt werden kann. Jedes Fahrzeug trägt eine eigene Ziffer im rechten Teil; das gesamte Kennzeichen wäre also »AB-CD 1/1« für das erste Fahrzeug, »AB-CD 1/2« für das zweite usw.

Ursprünglich war dieser Kennzeichentyp als Kaufanreiz für Neuwagen gedacht, da zunächst diskutiert wurde, daß Steuern und die Gebühren für die Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils nur für das teuerste Fahrzeug erhoben werden sollten. Da zur Einführung der Wechselkennzeichen jedoch keine nennenswerten finanziellen Vorteile umgesetzt worden waren, ist das Interesse an diesen Nummernschildern relativ gering; man sieht sie daher nur selten.

H-Kennzeichen für Oldtimer

Oldtimer-Kennzeichen, H-Kennzeichen

Dieses Oldtimer-Kennzeichen gibt seit Juli 1997 für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und weitgehend im Originalzustand belassen wurden und somit der 'Erhaltung des fahrzeugtechnischen Kulturgutes' dienen. Das "H" steht für "historisch". Vorteile sind eine günstige Pauschalbesteuerung und besondere Versicherungsbedingungen.

Oldtimer-Kennzeichen (Wechselkennzeichen)

Oldtimer-Wechselkennzeichen (rotes Nummernschild)

Wechselkennzeichen ("rote Nummer") für Oldtimer, also gültig für ein oder mehrere Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und weitgehend im Originalzustand belassen wurden. Alternativ zum Kennzeichen mit eingeprägtem "H" kann dieses rote Kennzeichen beantragt werden, das auch für mehrere Fahrzeuge benutzt werden kann. Die Nummer beginnt stets mit einer "07".

Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen

Seit März 1997 existieren diese saisonal gültigen Kennzeichen für Fahrzeuge, die z.B. witterungsbedingt nicht das ganze Jahr betrieben werden. Die beiden rechts eingeprägten Ziffern geben die Monate an, zwischen denen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf. In den übrigen Monaten muß das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abgestellt werden.

Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Exportkennzeichen (Zollkennzeichen)

Wegwerfkennzeichen mit befristeter Gültigkeit, es ersetzte das früher für Überführungen genutzte ovale Zollkennzeichen. Das Ablaufdatum (anfangs nur Monat und Jahr) der deutschen Haftpflichtversicherung ist auf dem roten Streifen am rechten Rand eingeprägt.

Die Gültigkeit des Kennzeichens und des dazugehörigen, grünen Fahrzeugscheines beträgt unabhängig hiervon immer ein Jahr. Nach Auslaufen der deutschen Versicherung darf das Fahrzeug jedoch nicht mehr auf deutschen Straßen bewegt werden. Im Ausland können von Deutschand aus exportierte Fahrzeuge in der Regel bis zum Ablauf des vollen Jahres mit den deutschen Exportkennzeichen betrieben werden, sofern vor Ort eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen wird.

Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge

Steuerkennzeichen (grünes Nummernschild)

Für Fahrzeuge, die an staatlich geförderte Zwecke gebunden und somit steuerbegünstigt sind. Oft an Kranken- und Behindertentransportfahrzeugen, Landwirtschaftsfahrzeugen und bestimmten Fahrzeugen des Transportgewerbes. Auch auf steuerfreien Anhängern und angehängten Arbeitsmaschinen zu sehen, die nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen. Die Steuerbefreiung für letztere entfiel jedoch vor kurzem, die grünen Kennzeichen an diesen Fahrzeugen werden nach und nach eingezogen.

Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen)

5-Tage-Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen)

Dieses Wegwerfkennzeichen ersetzt seit 1. Mai 1998 die "roten Nummern zum einmaligen Gebrauch". Wer ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen will, z.B. um es beim TÜV vorzuführen, muß diese Kurzzeitkennzeichen kaufen. Berechnet wird dies entsprechend einer normalen Anmeldung, jedoch mit hohen Versicherungskosten. Die Kennzeichen sind maximal 5 Tage gültig. Die Frist ist auf dem gelben Streifen mit Tag, Monat und Jahr angegeben. Die Nummer beginnt wie bei den bisherigen "roten Kennzeichen zum einmaligen Gebrauch" mit einer "04".

Händler-/Werkstattkennzeichen (Wechselkennzeichen für das Kfz-Gewerbe)

Rote Nummer

Rote Kennzeichen sind seit 1998 ausschließlich für den Gebrauch durch Firmen im Autohandel und -Service vorgesehen, die damit im öffentlichen Straßenverkehr Probe- und Zulassungsfahrten unternehmen können. Das rote Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.

Technische Prüfstellen und anerkannte Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (TÜV, Dekra, GTÜ etc.) können seit 2012 ebenfalls solche roten Kennzeichen für die Durchführung von Prüfungsfahrten zur wiederkehrenden Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen zugeteilt bekommen. In diesen Fällen beginnt die laufende Nummer immer mit "05".

Diplomatenkennzeichen (Botschaftskennzeichen u.a.)

Diplomatenkennzeichen
Beispiel: Botschafter von Singapur in Berlin

Diplomatenkennzeichen
Beispiel: Verwaltungs- oder technisches Personal, Botschaft von Angola in Berlin

Beginnt für Diplomaten stets mit einer Null, für sonstiges bevorrechtigtes Botschaftspersonal mit dem Kürzel der ausgebenden Verwaltung, meist B für Berlin oder BN für Bonn. Der erste Ziffernblock danach gibt das Herkunftsland an. Der zweite Ziffernblock gibt meist den Dienstgrad des Halters an (je kleiner die Zahl, desto höher der Dienstgrad).

Hier eine Übersicht der Herkunftsländer, die weitgehend alphabetisch durchnumeriert wurden. Durch laufende politische Wechsel weltweit ist dies nur noch andeutungsweise erkennbar, und einige Länder haben mittlerweile Nummern oberhalb von 200, d.h. nach den Kennzeichen für zwischenstaatliche Organisationen, zugewiesen bekommen:

Kennzahlen der Länder (Staaten) auf Diplomaten- und sonstigen Botschaftskennzeichen
10Vatikanstadt ("Heiliger Stuhl")
11Ägypten
12Angola
13Albanien
14Äthiopien
15Afghanistan
16Algerien
17Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
18Argentinien
19Australien
20Bangladesch
21Belgien
22Brunei
23Bulgarien
24Myanmar (früher Birma)
25Bolivien
26Brasilien
27Burundi
28Chile
29Volksrepublik China
30Costa Rica
31Weißrussland (Belarus)
32Bosnien und Herzegowina
33Äquatorialguinea
34Dänemark
35Benin
36Dominikanische Republik
37Ecuador
38Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)
39El Salvador
41Estland
42Liechtenstein
44Finnland
45Frankreich
46Gabun
47Ghana
48Griechenland
49Großbritannien (Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland)
50Guatemala
51Guinea
52Lettland
53Litauen
54Haiti
55Honduras
56Indien
57Indonesien
58Irak
59Iran
60Republik Irland (Eire)
61Island
62Laos
63Kap Verde
64Israel
65Italien
66Jamaika
67Japan
68Jemen
69Jordanien
70Serbien
71Kuwait
72Kuba
73Katar
74Kamerun
75Kanada
76Kenia
77Kolumbien
78Kongo (Republik)
79Südkorea (Republik Korea)
80Libanon
81Liberia
82Libyen
83Lesotho
84Luxemburg
85Madagaskar
86Malawi
87Malaysia
88Mali
89Marokko
90Mauretanien
91Mexiko
92Malta
93Monaco
94Nepal
95Neuseeland
96Nicaragua
97Niederlande
98Niger
99Nigeria
100Norwegen
101Mongolei
102Mosambik
103Oman (Ouissam)
104Burkina Faso
105Österreich
106Pakistan
107Panama
108Paraguay
109Peru
110Philippinen
111Polen
112Portugal
113Papua-Neuguinea
114Namibia
115Ruanda
116Rumänien
117Sambia
118Saudi-Arabien
119Schweden
120Schweiz
121Senegal
122Sierra Leone
123Singapur
124Simbabwe
125Somalia
126Spanien
127Sri Lanka
128Sudan
129Südafrika
130Syrien
131Tansania
132Thailand
133Togo
134Tonga
135Tschechien
136Tschad
137Türkei
138Tunesien
139Uganda
140Russland
141Uruguay
142Ungarn
143Ukraine
146Venezuela
147Vietnam
148Vereinigte Arabische Emirate
151Kongo (Demokratische Republik Kongo, früher Zaire)
152Zentralafrikanische Republik
153Republik Zypern
154Kroatien
155Slowenien
156Aserbaidschan
157Slowakei
158Kasachstan
159Mazedonien
160Usbekistan
161Eritrea
162Georgien
163Tadschikistan
164Bahrain
165Kambodscha
166Armenien
167Kirgisistan
168Moldawien
169Turkmenistan
170Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Bonn
171Europäische Zentralbank (EZB), Frankfurt
173Vereinte Nationen, Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR), Berlin
175International Organisation for Migration (IOM)
176Arabische Liga, Berlin
177Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW), Generalsekretariat, Bad Honnef
178Europäisches Operations-Zentrum für Weltraumforschung (ESOC), Darmstadt
179NATO EF 2000 and Tornado Development Production and Logistics Management Agency (NETMA), Unterhaching
180Europäische Südsternwarte (ESO), Garching bei München
181Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL), Heidelberg
182Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland
183Europäisches Patentamt (EPA), München
184Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Zentrum Bonn
185Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP)
186Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), Darmstadt
187Europäisches Astronautenzentrum (EAC), Köln
188UNESCO-Institut für Pädagogik, Hamburg
189Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW), Potsdam
190Weltbank (IFC), Frankfurt
192United Nations Environment Programme, Sekretariat zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (GMS), Bonn
193Sekretariat der Klimarahmen-Konvention (UNFCCC), Bonn
194Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV), Bonn
195Internationaler Seegerichtshof (ISGH), Hamburg
196Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC), Bonn
197UN-Sekretariat der Wüstenkonvention (UNCCD), Bonn
198Internationales Zentrum für Berufsbildung (UNESCO-UNEVOC), Bonn
199Universität der Vereinten Nationen, Forschungsinstitut für Katastrophenmanagement
200Mauritius
201Nordkorea ("Demokratische Volksrepublik Korea")